Teilnahmebedingungen

der großen Tombola von Villinger-Zeller 2020


Villinger-Zeller ist C. Villinger-Zeller e.K., Inh. Max Pfund; Lange Straße 24 in 71332 Waiblingen.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland, welche im
Besitz eines Kassenzettels aus dem Aktionszeitraum sind. Minderjährige bedürfen der Zustimmung
ihrer Erziehungsberechtigten.
Die Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, Sammeldienstleistern oder mit Wegwerf-
eMail-Adressen ist nicht zulässig.
Die Teilnahme erfolgt durch das Speichern des vollständig ausgefüllten Formulars durch drücken
des „Speichern“-Buttons.
Jeder Kassenbon aus dem Aktionszeitraum (10.10.2020 – 31.10.2020) ermöglicht eine Teilnahme.
Ausgeschlossen sind nur Kassenbons die ausschließlich Artikel enthalten, die Villinger-Zeller im
Namen des Landratsamts Rems-Murr verkauft.


Persönliche Daten

Ihre persönlichen, im Teilnahme-Formular, geforderten Daten dienen ausschließlich der
Durchführung des Gewinnspiels und werden keinem Dritten übermittelt. Die Daten werden nur für
die Abwicklung des Gewinnspiels und für die Dauer von 90 Tagen nach Ende des Gewinnspiels
gespeichert und anschließend gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten durch das Gesetz
bestehen.
Die persönlichen Daten der Gewinner werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für
die Dauer von 10 Jahren ab Ende des Gewinnspiels gespeichert und anschließend gelöscht.
Teilnahmeschluss und Ende des Gewinnspiels (=der Tombola) ist der 31.10.2020. Es nehmen alle
erfolgreich und vollständig abgespeicherte elektronische Teilnahmeformulare teil, die bis
spätestens 23:59 Uhr deutscher Zeit am 31.10.2020 eingehen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine
Teilnahme nicht mehr möglich.
Die Überprüfung geschieht durch den elektronisch protokollierten Eingang des Datensatzes.
Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Durchführung
Die Gewinner werden durch Villinger-Zeller per Losentscheid ermittelt. Somit hängt die
Gewinnchance des Teilnehmers erheblich davon ab, wie viele Teilnehmer an der Tombola (=dem
Gewinnspiel) teilnehmen.

Die Gewinne sind auf der Internetseite von Villinger-Zeller aufgelistet. Sie können ausschließlich
durch Abholung und Legitimierung mit dem entsprechenden Kassenbon in Anspruch genommen
werden.


Die Gewinner werden von Villinger-Zeller schriftlich und/oder per eMail innerhalb von 4 Wochen
nach Ende des Gewinnspiels benachrichtigt. Die Kontaktdaten dazu wurden im Teilnahmeformular
durch den Teilnehmer angegeben.
Ist die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar, ist Villinger-Zeller nicht verpflichtet weitere
Nachforschungen anzustellen. Der Gewinner muss sich innerhalb von vier Wochen nach Absenden
der Gewinnbenachrichtigung melden, sonst verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall
wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt auch, wenn der
Gewinn nicht innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Gewinnbenachrichtigung abgeholt
wird.


Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Der Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme einverstanden, dass im Falle eines Gewinnes der
Vorname, sowie der erste Buchstabe des Nachnamens auf der Internetseite und den Social-Media-
Kanälen von Villinger-Zeller veröffentlicht werden können.
Die Teilnahme an der Tombola von Villinger-Zeller (=dem Gewinnspiel) ist kostenlos, mit Ausnahme
von evtl. anfallenden Übermittlungskosten. Es entstehen keine versteckten Folgekosten.


Sonstiges

Für Datenverluste, vor allem bei der Datenübertragung, und andere technische Ausfälle
übernimmt Villinger-Zeller keine Haftung.


Villinger-Zeller behält sich das Recht vor, Teilnehmer wegen falscher Angaben, der Verwendung
unerlaubter Hilfsmittel oder Manipulationen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.


Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Diese Teilnahmebedinungen können von Villinger-Zeller jederzeit ohne gesonderte
Benachrichtigung geändert werden.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bliebt die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen davon unberührt.

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